JB Gastro Group – Jonas Baumgärtner
Wir von der JB Gastro Group wünschen Ihnen für all Ihre Veranstaltungen mit uns viel Freude. Dafür werden wir unser Bestes geben. Wir garantieren Ihnen, dass unser Team mit viel Motivation und Energie dazu beitragen wird, dass Ihre Veranstaltung etwas ganz Besonderes wird und Sie und Ihre Gäste noch lange mit strahlenden Augen darüber sprechen werden.
Auch der schönste feierliche Rahmen kommt nicht ganz ohne rechtliche Rahmenbedingungen aus. Diese Rahmenbedingungen haben wir in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zusammengefasst. Wir vergleichen die AGBs immer mit einem guten Kochrezept. Ein gutes Kochrezept hilft dem Koch, seinen Gästen ein tolles Essen zuzubereiten. Gute AGBs helfen Ihnen wie uns, einen guten rechtlichen Rahmen für unsere Zusammenarbeit zu schaffen.
Sollten Sie Fragen zu Zutaten der AGBs haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
1. Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle von uns angebotenen Lieferungen sowie Leistungen.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Dies gilt sowohl für unsere Leistungen, als auch für unsere Preise. Soweit nicht im Angebot etwas anderes geregelt ist, erlöschen Angebote spätestens nach vier Monate ab Datum des Angebotes.
3. Vertrag
a) Ein Vertrag kommt mit uns zustande, sobald wir Ihre Reservierung bzw. Bestellung schriftlich vorliegen haben oder mündlich erfolgt ist. b) Bei optionalen Reservierungen sind wir berechtigt, die Reservierung aufzuheben, sobald das vereinbarte Datum der Reservierung abgelaufen ist. c) Bestellte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen und Lieferungen können nicht rückvergütet werden.
4. Inhalt/Änderungen
a) Alle genannten Preise gelten in Euro. Soweit nicht anders in den Angeboten oder in der Auftragsbestätigung enthalten, gelten unsere Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. b) Die Verfügbarkeit unserer Produkte, insbesondere saisonale Einflüsse, machen es erforderlich, dass wir zumutbare Änderungen bei unseren Vorschlägen vorbehalten müssen. Dies gilt aufgrund saisonaler Schwankungen auch für die Preisgestaltung. Wir bitten dafür um Verständnis, Sie profitieren dadurch stets von frischen, wohlschmeckenden Produkten.
5. Teilnehmerzahl und Vertragssumme
a) Planbarkeit schafft Zufriedenheit. Die bei Vertragsabschluss vereinbarte Teilnehmerzahl bildet die Grundlage für die Kalkulation und Vertragssumme. b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die endgültige Teilnehmerzahl sowie die abschließende Speisen- und Getränkeauswahl spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Diese Zahl gilt als verbindliche Mindest-Teilnehmerzahl und dient als Abrechnungsgrundlage, auch wenn bei Veranstaltung weniger Teilnehmer anwesend sind. c) Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl nach dieser Frist bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und wird, soweit möglich, berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt in diesem Fall auf Basis der höheren Teilnehmerzahl. Wurde dies nicht von uns bestätigt, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung zusätzlicher Leistungen oder Speisen. d) Kommt es am Veranstaltungstag zu einer unangekündigten Erhöhung der Teilnehmerzahl, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für ausreichende Verpflegung oder Kapazitäten.
6. Lieferadresse
a) Lieferungen und Leistungen erfolgen an die vom Kunden mit der Bestellung angegebene Lieferadresse am vereinbarten Tag. Selbstverständlich ist es unser Bestreben, zeitliche Vorgaben stets einzuhalten. Dennoch kann es selbst bei größter Sorgfalt zu gewissen zeitlichen Verschiebungen kommen. b) Der Kunde wird bei der Durchführung von Veranstaltungen, wie auch bei der Übernahme von Lieferungen und Leistungen, rechtzeitig auf Besonderheiten am oder im Veranstaltungsort hinweisen. Insbesondere wird der Kunde Erschwernisse rechtzeitig mitteilen, wie z. B. Treppen über mehrere Etagen, lange Wege, enge Gänge, sonstige Behinderungen. Derartige Erschwernisse sind bei der Bestellung anzugeben und rechtfertigen ggf. die Berechnung von Zusatzkosten.
7. Leihgegenstände
Alle Gegenstände, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen der JB Gastro Group bereitgestellt werden, sind dem Kunden nur für die Veranstaltung geliehen und sind vom Kunden unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltung an uns zurückzugeben. Beschädigte oder verlorengegangene Gegenstände sind mit den Wiederbeschaffungskosten zu ersetzen bzw. sind Reparaturkosten zu bezahlen.
8. Reklamation
a) Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Lieferung/Leistung bzw. unmittelbar bei Abholung erfolgt. b) Sollte der Kunde feststellen, dass Ware oder Leistungen falsch bestellt wurden, ist ein Umtausch leider nicht möglich. Sie werden sicher Verständnis dafür haben, dass wir für fehlerhafte Bestellungen nicht verantwortlich gemacht werden können. c) Sollte trotz aller Sorgfalt ein verdeckter Mangel auftreten, so muss uns das unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei Tagen nach Entdeckung, mitgeteilt werden. d) Für unsachgemäße Lagerung durch den Kunden können wir selbstverständlich keine Haftung übernehmen.
9. Stornierung / Rücktritt / Schadensersatz
Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar. Wird der Vertrag durch den Auftraggeber storniert, sind wir berechtigt, folgende Stornierungsgebühren zu berechnen:
- bis 60 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der vereinbarten Vertragssumme
- bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % der vereinbarten Vertragssumme
- bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der vereinbarten Vertragssumme
Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der schriftlichen Stornierung beim Auftragnehmer. Die Stornierungsgebühren gelten unabhängig davon, ob die vereinbarte Leistung ganz oder teilweise anderweitig vergeben werden kann.
10. Zahlung
Rechnungen sind innerhalb 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sollte Zahlungsverzug eintreten, stellen wir Verzugszinsen sowie Mahn- und sonstige Verzugskosten in Rechnung.
Der Auftraggeber erteilt mit seiner Unterschrift dem Auftragnehmer die Berechtigung, dass dieser (auch personenbezogene) Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zweck der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten Dritten zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsabwicklung und -abrechnung erforderlich ist.
11. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen gegenüber dem Kunden das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
12. Haftung
Unsere Haftung ist beschränkt auf den Warenwert.
13. Sonstiges
a) Musiker- und Künstlergagen sind direkt vom Kunden zu zahlen. b) Für die Auftragsabwicklung werden die erforderlichen persönlichen Daten des Kunden gespeichert. Der Kunde erklärt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Die Daten werden vertraulich behandelt. c) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er die erforderlichen Genehmigungen für die Veranstaltung rechtzeitig einholt.
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
a) Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. b) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne von § 1 Abs. 2 HGB ist, für beide Teile Blaustein.
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